Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-Ferienwohnung „Urlaub in Angeln“
Vermieter: Cornelia und Frank Lehman,
Gammelbymoor 4, 24966 Sörup
1. Mietgegenstand und Schlüssel
Die Unterkunft wird an maximal 4 Personen vermietet .Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
Hunde können gerne mitgebracht werden, die erlaubte Anzahl ist von der Größe
abhängig und muss vor Buchung angefragt werden.
Das Mietobjekt ist vollständig ausgestattet und möbliert.
Bei Anreise werden dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt 1 Haustürschlüssel übergeben. Der Verlust des Schlüssels wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
2. Mietzeit, An- und Abreise
Die Anreise kann am Anreisetag frühestens um 15 Uhr erfolgen.
Die Abreise muss am Abreisetag spätestens um 11 Uhr erfolgen.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.Miete/Bezahlung
(1) Die Miete beträgt : 1. Nacht EUR 175,00 und jede weitere Nacht 80,00 €
Im Mietpreis ist eine Endreinigung/Servicepauschale enthalten.
Pro Hund einmalig: EUR 15,00.
Ab 2025:
1. Nacht EUR 178,00 und jede weitere Nacht 83,00 €
Im Mietpreis ist eine Endreinigung/Servicepauschale enthalten.
Hunde kostenlos!
Der Mietpreis ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn auf das Vermieterkonto zu überweisen. Die Kontodaten erhalten Sie per
Email nach verbindlicher Buchung. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsbestätigung zu
überweisen.
Die Kaution wird der Mietsumme hinzugefügt !
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 3 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
4. Kaution
(1) Die Kaution in Höhe von 150 EUR ist mit der Mietzahlung zu leisten. Sie dient als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Nach Abreise wird der Betrag wieder zurückgezahlt, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am Mietobjekt oder dem Inventar entstanden sind oder die Wohnung besonders verschmutzt zurückgelassen wurde.
Die Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
5. Rücktritt & Aufenthaltsabbruch
(1) Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt
- bis 7 Wochen vor Mietbeginn: _10___ % des Mietpreises
- bis 5 Wochen vor Mietbeginn: _30___ % des Mietpreises
- bis 3 Wochen vor Mietbeginn: _60___ % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: _80___ % des Mietpreises
- danach und bei Nichterscheinen): _90__% des Mietpreises.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(4) Die Vermieter bemühen sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
6. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/ oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetrag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Papiermüll kann in der Box bleiben), das zuletzt benutze Geschirr in den Geschirrspüler zu räumen und die Maschine anzustellen.
Das Objekt soll am Abreisetag besenrein/gesaugt, Hundehaare entfernt und in
ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden.
Das Haus ist ein NICHTRAUCHERHAUS. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot behalten wir die gesamte Kaution als Vertragsstrafe ein. Eventuelle weitere Mehrkosten um den Zigarettengeruch zu entfernen, stellen wir zusätzlich in Rechnung.
7. Sonderwünsche und Nebenreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
8. Aufladen von E-Bikes und E-Autos/Hybridautos
Das Laden von E-Bikes ist an der Aussensteckdose des Fahrradstellplatzes bei ANWESENDHEIT erlaubt. Bitte nicht während Abwesendheit die E-Bikes an der Steckdose lassen.
Das Laden von E-Autos/Hybridautos ist aus Versicherungstechnischen- und Kostengründen UNTERSAGT! Es darf weder eine Aussensteckdose, noch eine Innensteckdose dazu benutzt werden. Die nächste öffentliche Ladestation befindet sich nur 1500 m entfernt.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, eine Strafe von 200 € zu erheben.
9. Hunde
10. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönliche Daten werden absolut vertraulich behandelt.
11. Schlussbestimmung
Die Hausordnung und WLAN Nutzungsvereinbarung ist Bestandteil der AGB´s und wird mit Buchung der Unterkunft akzeptiert.
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderung
der Ausstattung (z.B. Bilder, Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages beschlossen haben.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Hausordnung
Liebe Feriengäste!
Unser Ferienhaus soll Ihnen ein zweites Zuhause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können.
Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein.
Allgemein
Sie vermissen etwas oder brauchen Sie Hilfe? Bitte melden! Wir finden eine Lösung!
Bitte mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam umgehen und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.
Küche
Beschädigungen
Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für einige Minuten (je nach Wetterlage) und insbesondere nach dem Duschen.
Ruhezeiten
Es gelten die gesetzöichen Ruhezeiten. Wir leben sehr ländlich-hier kann es auch mal passieren, dass sonntags der Nachbar Rasen
mäht oder Holz hakt, der Bauer mit schwerem Gerät abends oder nachts auf dem Acker arbeitet. Wir bitten um Verständnis!
Sorgfaltspflicht
Entsorgung
Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschließen.
Reinigung
Internet/WLAN
Siehe Nutzungsvereinbarung, die mit Buchung eingesehen und akzeptiert wurde.
Raucher
· Rauchen ist im Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Ferienhaus und benutzen den dafür vorgesehenen Aschenbecher. Die abgekühlte Asche kann in den Restmüll am Fahrradparkplatz entsorgt werden.
Hunde
Da die Natur direkt vor der Tür liegt, wäre es natürlich schön, wenn ihr Vierbeiner seine Geschäfte außerhalb des Gartens verrichtet.
Parkmöglichkeiten
E-Autos/ E-Fahrräder
E-Fahrräder dürfen an der Aussensteckdose bei Anwesendheit geladen werden.
E-Autos dürfen leider aus Versicherungs-und kostentechnischen Gründen nicht geladen werden.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Schlüssel
Bitte geben Sie den Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.
An- und Abreise
Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.
Ihre Gastgeber
Conny und Frank
Lehman
Ferienwohnung „Urlaub in Angeln“
Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Mit Buchung des Ferienhauses stimmt der Mieter den WLAN Nutzungsbedingungen zu.